Ehrengalerie
Zahlreiche Ehrenamtliche Helfer haben sich durch ihre Vereinstreue und ihr unermüdliches Angaschmong für die Große Carnevalsgesellschaft „Fürther Kleeblatt“ 1912 e.V. um den fränkischen Fasching verdient gemacht.
2005
1971
2012
„Der Orden wird verliehen nach 40 jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, oder für 40-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, oder für 40-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, oder für 50-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2010
„Der Orden wird verliehen nach 25 jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, oder für 25-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, oder für 25-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, oder für 40-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2001
2023
2018
„Der Orden wird verliehen nach mindestens 11- jähriger ununterbrochener Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK, oder für eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes, oder für 25-jährige ununterbrochene Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen wird, oder für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2012
2020
2015
„Das Treueabzeichen wird an Tänzerinnen, Tänzer, Trainerinnen, Betreuerinnen und Betreuer verliehen nach mindestens 6- jähriger ununterbrochene aktive Tätigkeit im tänzerischen Bereich in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2006
2006
2006
2007
2007
2009
2011
2012
2013
2013
2013
2013
2014
2014
2015
2016
2018
2019
2019
2023
2023
„Das Treueabzeichen wird an Tänzerinnen, Tänzer, Trainerinnen, Betreuerinnen und Betreuer verliehen nach mindestens 11- jähriger ununterbrochene aktive Tätigkeit im tänzerischen Bereich in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2011
2014
2013
2014
2015
2016
2016
2018
2020
2021
2023
2023
2023
„Das Treueabzeichen wird an Tänzerinnen, Tänzer, Trainerinnen, Betreuerinnen und Betreuer verliehen nach mindestens 15- jähriger ununterbrochene aktive Tätigkeit im tänzerischen Bereich in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2012
2020
2016
2021
2021
2023
„Das Treueabzeichen wird an Tänzerinnen, Tänzer, Trainerinnen, Betreuerinnen und Betreuer verliehen nach mindestens 20- jähriger ununterbrochene aktive Tätigkeit im tänzerischen Bereich in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.“
2015
2022
„Der Präsident des Landesverbandes Franken, Konrad Habicht, und das Ordenskapitel des Landesverbandes Franken haben am 11. November 1962 zur Auszeichnung verdienter Karnevalisten nach dem Grundsatz “Dem Verdienst die Krone” den Orden
initiiert.
Der Orden ist die höchste Auszeichnung des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN und das Symbol für das Verbandsgebiet.
Der Orden stellt den Kopf des Till Eulenspiegel mit der Narrenmütze dar. Oben an der Mütze ist beweglich das rot-weiße Wappenschild Frankens befestigt, durch dessen auf der Rückseite angebrachte Öse das Ordensband geführt wird. Auf der Rückseite des Ordens befindet sich der Verbandsname und die Ordensnummer.
Der Till von Franken wird als Halsorden am rot-weißen Band getragen. Er wird seit dem 11. November 1966 in zwei Ausfertigungen verliehen, und zwar versilbert oxydiert und vergoldet.
Er ist in Form, Gestalt und Ausstattung Eigentum des Ordenskapitel des FASTNACHT-VERBANDES FRANKEN e.V.“
1990
1963
1965
1966
1966
1967
1969
1972
1991
1992
2010
2013
2014
2014
2016
2017
2021
2022
„Der FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. ehrt Personen, die sich um die Pflege der Fastnacht und die Erhaltung fastnachtlichen Brauchtums Verdienste erworben haben. Hierfür wurden Ehrennadeln in Silber und Gold sowie der FVF-Verdienstorden geschaffen. Sie werden je nach Bedeutung und Art der Leistung vergeben. Die Verleihung dieser Auszeichnungen erfolgt mit Urkunde.
Die Voraussetzungen zur Beantragung der Ehrennadeln sind wie folgt festgelegt:
Stufe 1 / Silber: mindestens vier Jahre aktive Tätigkeit
Stufe 2 / Gold: mindestens sechs Jahre aktive Tätigkeit
Die Voraussetzungen zur Beantragung des Verdienstordens sind wie folgt festgelegt:
mindestens achtjährige Tätigkeit als Vorstand, Präsident, Schatzmeister oder Schriftführer.
mindestens zehnjährige Tätigkeit im erweiterten Vorstand als Ressortleiter, Solist: z. B. als Sänger, Büttenredner, Tanzmariechen und Trainer/in.
mindestens zwölfjährige sonstige aktive Tätigkeit in einer Gruppe oder im technischen Bereich.
Die Berechnung der „aktiven Tätigkeit“ beginnt für Solisten (z. B. auf dem Gebiet Gesang, Büttenreden, Tanzmariechen, Trainer/innen) ab einem Mindestalter von 14 Jahren,
für Aktive in einer Gruppe oder in einem technischen Bereich ab einem Mindestalter von 14 Jahren.“
2004
2012
2013
2010
2012
2013
2010
2013
2014
2011
2013
2014
2015
2015
2016
2017
2017
2017
2017
2017
2018
2018
2018
2018
2018
2019
2019
2020
2021
2021
2023
2002
2010
2012
2009
2011
2012
2010
2011
2013
2010
2011
2014
2015
2015
2018
2018
2019
2020
2020
2021
2021
2022
2022
2022
2023
2002
2011
2008
2011
2010
2011
2013
2014
2015
2017
2020
2020
2020
2023
2023
2023
2023
Der FASTNACHT-VERBAND FRANKEN e. V. ehrt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die sich für die Pflege der Fastnacht und die Erhaltung fastnachtlichen Brauchtums engagieren. Hierfür wurde eine Jugendauszeichnung geschaffen. Die Auszeichnung erfolgt ohne Verleihung einer Urkunde.
Auszeichnungsberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die
aktive Mitglieder von Tanzgarden und Schautanzgruppen sind.
aktive Solotänzer (Tanzmariechen und Tanzpaare) und Büttenredner sind.
eine besonders aktive Beteiligung am Vereinsleben zeigen.
Der Auszeichnungszeitraum beginnt mit dem 6. Lebensjahr und setzt eine Vereinstätigkeit von mindestens 4 Jahren voraus.
2010
2010
2010
2010
2011
2011
2012
2012
2012
2014
2014
2015
2018
Langjährige Vereinsmitglieder erhalten die CFK Nadel, diese wird in vier Ausfertigungen verliehen, und zwar Bronze für 11 Jahre, Silber für 22 Jahre, Gold für 33 Jahre und Gold mit brilliant 44 Jahre.
2003
1992
2015
1981
2015
2021
2021
2022
2022
1970
2009
2010
2010
2010
2011
2011
2011
2013
2014
2014
2014
2016
2016
2016
2018
2018
2018
2020
2022